Widerrufsbelehrung

Ausschluss des Widerrufsrechts

Gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB besteht ein Widerrufsrecht, soweit nichts anderes vereinbart ist, nicht bei Verträgen zur Lieferung von Speisen und Getränken, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht

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